Baufeld-Entwicklung im Barnim: Wann aus unerschlossenen Flächen Baugrundstücke werden können
Einleitung
Baufeld-Entwicklung beschreibt den Prozess, bei dem unbebaute Flächen unter bestimmten Voraussetzungen zu erschlossenen Baugrundstücken entwickelt werden können. Ob dies möglich ist, entscheidet sich durch rechtliche, technische und wirtschaftliche Faktoren. Nicht jede Fläche eignet sich dafür. Die Gemeinde muss im Rahmen ihrer Bauleitplanung bereit sein, Baurecht zu schaffen. Fachbehörden prüfen Erschließbarkeit, Umweltbelange und Infrastruktur. Gutachten klären Boden, Altlasten und Artenschutz. Im Landkreis Barnim und in Bernau kann eine gezielte Baufeld-Entwicklung unter günstigen Voraussetzungen den Wert einer Fläche erhöhen. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Kurz & knapp
Für Eigentümer größerer Flächen kann eine Baufeld-Entwicklung interessant sein, wenn Baurecht, Erschließung, Kosten und Nachfrage zusammenpassen. Der Artikel erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Prozess abläuft und welche Risiken bestehen. Er richtet sich an Eigentümer im Barnim, die prüfen möchten, ob ihre Fläche entwickelbar ist – und ob sich eine Entwicklung überhaupt lohnt. Der Prozess ist mehrjährig und umfasst rechtliche Prüfungen, Bebauungsplanung, Erschließungsplanung, Finanzierung, Vermarktung und steuerliche Fragen. Schladitz Immobilien unterstützt Eigentümer aus Bernau und dem Barnim bei der realistischen Einschätzung ihrer Fläche und kann je nach Ausgangslage und Vereinbarung bei Vermarktung und Koordination unterstützen.
Grundbegriffe: Rohland, Bauerwartungsland, Rohbauland und erschlossenes Bauland
Bevor eine Fläche entwickelt werden kann, ist es wichtig zu verstehen, in welcher Kategorie sie sich befindet. Die folgenden Begriffe beschreiben den jeweiligen rechtlichen Status:
Rohland bezeichnet in der Regel Flächen ohne gesichertes Baurecht, oft landwirtschaftlich genutzt oder unbebaut. Eine Bebauung ist aktuell grundsätzlich nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Eine Entwicklung setzt voraus, dass die Gemeinde durch Bauleitplanung Baurecht schafft.
Bauerwartungsland beschreibt Flächen, für die in absehbarer Zeit eine bauliche Entwicklung möglich erscheint, aber noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Es besteht eine Perspektive, aber keine Sicherheit. Der Wert liegt regelmäßig zwischen Rohland und Bauland.
Rohbauland ist grundsätzlich bebaubar, weil ein Bebauungsplan vorliegt oder die Fläche im Innenbereich nach § 34 BauGB liegt. Allerdings fehlt noch die vollständige Erschließung mit Straßen, Leitungen und Anschlüssen. Eine Bebauung ist näher gerückt, aber noch nicht ohne Weiteres umsetzbar.
Erschlossenes Bauland verfügt über alle notwendigen Infrastrukturanbindungen: Straße, Wasser, Abwasser, Strom und gegebenenfalls weitere Medien. Die Fläche ist an das öffentliche Netz angebunden. Eine Bebauung ist technisch und rechtlich möglich, vorbehaltlich Baugenehmigung und weiterer Anforderungen.
Für wen sich Baufeld-Entwicklung lohnen kann
Eine Baufeld-Entwicklung kommt nicht für jeden Grundstückseigentümer in Frage. Sie richtet sich vor allem an Eigentümer, die über größere Flächen verfügen und bereit sind, Zeit, Kapital und Koordinationsaufwand zu investieren. Typische Eigentümergruppen sind:
- Eigentümer größerer Grundstücke, die nur einen Teil selbst nutzen möchten und den Rest entwickeln lassen wollen – sofern Baurecht geschaffen werden kann und die Gemeinde zustimmt.
- Erbengemeinschaften, die eine landwirtschaftliche Fläche geerbt haben und diese wirtschaftlich verwerten möchten – unter der Voraussetzung, dass planungsrechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen gegeben sind.
- Eigentümer großer Garten- oder Restflächen, die eine Teilung und Erschließung prüfen lassen möchten – vorbehaltlich Baurecht, Zuschnitt, Erschließbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
- Eigentümer von Bauerwartungsland oder Rohbauland, die ihre Fläche vollständig erschließen lassen möchten, um höhere Erlöse zu erzielen – sofern Erschließungskosten, Finanzierung und Vermarktung tragfähig sind.
- Eigentümer von Brach- oder Konversionsflächen, die eine Umnutzung und Neuerschließung anstreben – unter der Bedingung, dass Altlasten, Kampfmittel und Denkmalschutz geklärt werden können.
Gerade im Barnim gibt es solche Flächen – oft zwischen gewachsenen Ortsteilen, an Verkehrsachsen oder in Bereichen, die in der kommunalen Planung für eine künftige Bebauung in Betracht gezogen werden. Ob eine Entwicklung tatsächlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Erste Prüfpunkte für Eigentümer
Bevor Sie sich für eine Baufeld-Entwicklung entscheiden, sollten Sie folgende Punkte prüfen oder prüfen lassen:
- Planungsrecht: Liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor? Ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche, gemischte Baufläche oder Gewerbefläche dargestellt? Liegt die Fläche im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB oder im Außenbereich nach § 35 BauGB?
- Haltung der Gemeinde: Ist die Gemeinde grundsätzlich bereit, Baurecht zu schaffen oder einen Bebauungsplan aufzustellen? Gibt es bereits Planungsabsichten oder Entwicklungskonzepte?
- Bebauungsplan oder § 34 BauGB: Welche Art der Bebauung wäre möglich, und in welchem Umfang dürfte gebaut werden?
- Außenbereich nach § 35 BauGB: Liegt die Fläche im Außenbereich? Dann ist eine Bebauung grundsätzlich nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
- Zuschnitt und Größe: Ist die Fläche groß genug, um mehrere Parzellen zu bilden? Ist der Zuschnitt geeignet für eine sinnvolle Erschließung?
- Erschließbarkeit: Kann die Fläche an das öffentliche Straßennetz, an Wasser, Abwasser, Strom und gegebenenfalls Gas oder Glasfaser angeschlossen werden? Wie weit sind die nächsten Leitungen entfernt?
- Altlasten, Kampfmittel, Bodendenkmale: Gibt es Hinweise auf Altlasten, Kampfmittelverdacht oder archäologische Funde? Solche Themen können die Entwicklung verzögern oder verteuern.
- Grundbuchbelastungen: Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte, Vorkaufsrechte oder andere Belastungen im Grundbuch?
- Nachfrage und Preisniveau: Gibt es in der Region ausreichend Nachfrage nach Baugrundstücken? Welche Preise werden aktuell erzielt?
- Wirtschaftlichkeit: Übersteigen die möglichen Erlöse die Kosten für Planung, Erschließung, Finanzierung und Steuern?
- Steuerliche Folgen: Welche steuerlichen Folgen hat die Entwicklung und der Verkauf? Kommen Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Grunderwerbsteuer in Betracht?
Diese Prüfpunkte ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder planungsrechtliche Beratung. Je nach Projekt sollten Fachplaner, Steuerberater, Notare oder Rechtsanwälte eingebunden werden.
Der Ablauf einer Baufeld-Entwicklung in fünf Schritten
Eine Baufeld-Entwicklung durchläuft in der Regel mehrere aufeinander aufbauende Phasen. Der gesamte Prozess kann je nach Ausgangslage, Gemeinde und regionalen Besonderheiten mehrere Jahre dauern. Die folgenden fünf Schritte geben einen Überblick:
Schritt 1: Erstbewertung und Standortanalyse
Am Anfang steht eine erste Einschätzung der Fläche. Dabei werden unter anderem Lage, Zuschnitt, Größe, planungsrechtliche Situation, Erschließungssituation und Marktlage geprüft. Ziel ist es, festzustellen, ob die Fläche grundsätzlich für eine Entwicklung geeignet ist und ob sich eine Entwicklung wirtschaftlich lohnen könnte. Diese Einschätzung erfolgt vorbehaltlich weiterführender Prüfungen und ersetzt keine Rechtsberatung. Je nach Ausgangslage und Vereinbarung unterstützen wir Sie bei der Strukturierung dieser ersten Prüfung.
Schritt 2: Rechtliche Prüfung und Bauleitplanung
Sofern die Erstbewertung positiv ausfällt, folgt die rechtliche Prüfung. Diese umfasst die Prüfung des Flächennutzungsplans, des Bebauungsplans oder die Einordnung nach § 34 oder § 35 BauGB. Sofern noch kein Bebauungsplan vorliegt, muss gegebenenfalls ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt werden. Die Gemeinde entscheidet, ob sie bereit ist, Baurecht zu schaffen. Dieser Schritt kann mehrere Monate bis Jahre dauern und ist nicht planbar. Auch hier gilt: Eine verbindliche Zusage gibt es nicht.
Schritt 3: Gutachten, Erschließungsplanung und Genehmigungen
Sobald das Planungsrecht gesichert ist, beginnt die technische Vorbereitung. Facingenieure erstellen ein Erschließungskonzept, das Straßenführung, Leitungstrassen, Entwässerung und Medienanbindung definiert. Parallel werden erforderliche Gutachten in Auftrag gegeben: Bodengutachten, Kampfmittelsondierung, gegebenenfalls Artenschutzgutachten und Altlastenuntersuchung. Auf dieser Basis kann der Erschließungsvertrag mit der Gemeinde verhandelt werden. Dieser regelt, wer die Erschließungskosten trägt und unter welchen Bedingungen die fertigen Erschließungsanlagen an die öffentliche Hand übergeben werden. Erst nach Abschluss aller Genehmigungsverfahren und Verträge beginnen die eigentlichen Erschließungsarbeiten. Auch dieser Schritt kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Schritt 4: Vermarktung der erschlossenen Parzellen
Sobald die Erschließung abgeschlossen ist und die Parzellen rechtlich selbstständig im Grundbuch eingetragen sind, beginnt die Vermarktungsphase. Dabei werden Exposés, Lagepläne und Baubeschreibungen erstellt. Die Vermarktung richtet sich in der Regel an Privatpersonen, die ein Eigenheim bauen möchten, sowie an Bauträger oder Projektentwickler. Im Barnim besteht aufgrund der Berlinnähe und der guten Verkehrsanbindung eine stabile Nachfrage nach erschlossenen Baugrundstücken. Schladitz Immobilien unterstützt Sie bei der Preisfindung, der Aufbereitung der Unterlagen und der Käufersuche – je nach Vereinbarung und Ausgangslage.
Schritt 5: Verkauf und notarielle Abwicklung
Im letzten Schritt erfolgt der Verkauf der einzelnen Parzellen. Kaufverträge werden notariell beurkundet. Für Eigentümer, die mehrere Parzellen verkaufen, ist eine steuerliche Beratung vor Abschluss der Verträge empfehlenswert – insbesondere im Hinblick auf mögliche Einkommensteuer- oder Gewerbesteuerpflicht. Nach Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung ist die Entwicklung abgeschlossen. Der erzielte Erlös liegt bei erfolgreich entwickelten Flächen in der Regel deutlich über dem Erlös eines Rohlandverkaufs – die genaue Differenz hängt von Lage, Erschließungskosten und Marktlage ab.
Typische Entwicklungslagen im Landkreis Barnim
Im Landkreis Barnim gibt es verschiedene Lagen, in denen Baufeld-Entwicklungen in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden oder in der kommunalen Planung als Entwicklungsflächen geführt werden. Zwei Beispiellagen verdeutlichen, welche Ausgangssituationen typisch sind:
Ahrensfelde / Eiche: Der Ortsteil Eiche liegt unmittelbar an der Berliner Stadtgrenze und profitiert von der S-Bahn-Anbindung der Linie S7. Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist aufgrund der Berlinnähe hoch. Flächen, die planungsrechtlich entwickelbar sind, erzielen hier überdurchschnittliche Preise. Eigentümer mit größeren Grundstücken in dieser Lage sollten die Entwicklungsfähigkeit ihrer Fläche prüfen lassen.
Bernau / Nibelungen: Im Bereich des Bernauer Stadtteils Nibelungen wurden in den vergangenen Jahren mehrere Wohnbauflächen neu ausgewiesen. Die Lage bietet eine gute Infrastruktur und ist über die RB27 und den RE3 an Berlin angebunden. Für Eigentümer von Restflächen oder größeren Grundstücken in diesem Bereich kann eine Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten sinnvoll sein.
Ob Ihre Fläche in Bernau, Ahrensfelde oder einer anderen Gemeinde im Barnim entwickelbar ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Sprechen Sie uns an – wir prüfen die Ausgangslage gemeinsam mit Ihnen.
Häufige Fragen zur Baufeld-Entwicklung im Barnim
Was ist der Unterschied zwischen Rohbauland und erschlossenem Bauland?
Rohbauland ist grundsätzlich bebaubar, weil ein Bebauungsplan vorliegt oder die Fläche nach § 34 BauGB im Innenbereich liegt. Allerdings fehlen noch Straße, Wasser, Abwasser und Strom. Erschlossenes Bauland ist vollständig an das öffentliche Netz angebunden. Der Unterschied wirkt sich erheblich auf den Wert aus: Erschlossene Parzellen erzielen in der Regel deutlich höhere Preise als Rohbauland.
Wie lange dauert eine Baufeld-Entwicklung im Barnim?
Der Zeitraum hängt stark von der planungsrechtlichen Ausgangslage ab. Liegt bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor, kann die Erschließung zügiger beginnen. Muss zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt werden, dauert der Prozess oft zwei bis fünf Jahre oder länger. Gutachten, Genehmigungsverfahren und kommunale Entscheidungen sind nicht planbar. Eigentümer sollten einen mehrjährigen Zeitrahmen einkalkulieren.
Was kostet die Erschließung eines Baugrundstücks im Barnim?
Die Erschließungskosten variieren je nach Lage, Flächengröße, Entfernung zu bestehenden Leitungen und Art der erforderlichen Infrastruktur. Pauschale Angaben sind daher nicht möglich. Als Richtwert gilt: Je weiter eine Fläche von vorhandener Infrastruktur entfernt ist und je komplexer die Geländeverhältnisse sind, desto höher fallen die Kosten aus. Eine belastbare Kalkulation erfordert ein Erschließungskonzept durch einen Fachplaner.
Wann lohnt sich eine Baufeld-Entwicklung für Privatpersonen?
Eine Entwicklung lohnt sich, wenn die möglichen Verkaufserlöse der erschlossenen Parzellen die Kosten für Planung, Erschließung, Finanzierung, Steuern und Verwaltung deutlich übersteigen. Entscheidend sind Lage, Nachfrage, Grundstücksgröße und planungsrechtliche Ausgangssituation. In gut angebundenen Lagen im Berliner Speckgürtel – etwa in Bernau, Ahrensfelde oder Panketal – ist die Nachfrage nach erschlossenen Baugrundstücken stabil. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung am Anfang ist unbedingt empfehlenswert.
Muss ich als Eigentümer die Erschließung selbst finanzieren?
Das hängt vom gewählten Modell ab. Eigentümer können die Entwicklung selbst finanzieren und die erschlossenen Parzellen anschließend verkaufen. Alternativ kommen Kooperationen mit Projektentwicklern oder Bauträgern in Betracht, die die Erschließungskosten übernehmen und dafür einen Teil des Erlöses erhalten. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Kapital und der Risikobereitschaft ab. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Lassen Sie Ihr Grundstück kostenlos auf Entwicklungspotenzial prüfen
Sie besitzen eine größere Fläche im Barnim und möchten wissen, ob eine Baufeld-Entwicklung für Sie in Frage kommt? Schladitz Immobilien gibt Ihnen eine erste realistische Einschätzung – kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Lage, Planungsrecht und Nachfragesituation und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll wären.
Schladitz Immobilien GmbH · Bernau bei Berlin · Landkreis Barnim
Telefon: 03338 – 7055230
E-Mail: sirko.schladitz@schladitz-immobilien.de
































