Grundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
Beim Immobilienverkauf kommt das Grundbuch ins Spiel
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über einige wichtige Fakten zum Thema Grundbuch und Grundbucheintrag. Lesen Sie hier, wie ein Grundbuch aufgebaut ist und welche relevanten Informationen es festhält. Erfahren Sie auch, wie ein Grundbucheintrag funktioniert, was er etwa kostet und welche Einträge gelöscht werden können.
Abteilungen und inhaltliche Schwerpunkte: der Aufbau des Grundbuchs
Um den Überblick über die verschiedenen Rechte nicht zu verlieren, hat der Gesetzgeber das Grundbuch in mehrere relevante Abschnitte unterteilt und thematisch gegliedert. Insgesamt gibt es drei Abschnitte, auch Abteilungen genannt. Jede dieser Abteilungen ist inhaltlich in sich geschlossen und unterscheidet sich dadurch von den anderen Abteilungen. Das Eigentum an einem Grundstück als absolutes Recht ist in der Abteilung 1 festgehalten. Die Abteilung 2 enthält Lasten und Beschränkungen. Die Abteilung 3 dokumentiert die Grundpfandrechte.
Grundbuch Abteilung 1: Eigentümer
Warum das Eigentum auf eine andere Personen oder mehrere andere Personen übergegangen ist, steht ebenfalls im Abschnitt 1. Grund des Übergangs können beispielsweise Erbfolge, Auflassung oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung sein.
Grundbuch Abteilung 2: Lasten und Beschränkungen
Grundbuch Abteilung 3: finanzieller Werdegang einer Immobilie
Wird die Immobilie über eine Bank finanziert, so schützt sich diese durch die Eintragung einer Grundschuld in Abteilung 3. Wird der Schuldner zahlungsunfähig und kann er seinen Kredit nicht mehr bedienen, dann ist die Bank berechtigt, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Wie funktioniert der Grundbucheintrag und was kostet er?
Im nächsten Schritt kommt die Grundschuldbestellung ins Spiel, wenn die Immobilie über eine Bank finanziert werden muss. Erst nach der Eintragung der Grundschuld für das Kreditinstitut wird dieses das Darlehen auszahlen. Nach Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erhält der Käufer zeitnah einen Brief vom Finanzamt: Die Grunderwerbsteuer wird dann fällig.
Im letzten Schritt wird der neue Eigentümer rechtssicher im Grundbuch eingetragen. Er muss sich danach um die Gebäudeversicherung kümmern. Oftmals kann diese vom Vorbesitzer übernommen werden. Die Kosten für den Grundbucheintrag betragen zwischen 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Lässt sich ein Grundbucheintrag löschen?
Löschen kann man beispielsweise Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie eine Grundschuld. Auch wenn das Darlehen, mit dem die Immobilie finanziert wurde, getilgt ist, verschwindet die Grundschuld nicht automatisch aus dem Grundbuch. Mit der Löschungsbewilligung der Bank kann der Eigentümer die Änderung beantragen.
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Weiterführende Informationen: Ratgeber Notar und Kaufvertrag · Haus verkaufen Bernau · Immobilienbewertung
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