Maklerkosten beim Hausverkauf in Brandenburg: Was Eigentümer wissen müssen
Kurz & knapp: Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in Brandenburg wird die Maklerprovision seit 2020 zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der übliche Gesamtprovisionssatz beträgt 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, je hälftig auf Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Bei Grundstücken gelten andere Regelungen. Schladitz Immobilien erklärt, was gilt, was Eigentümer zahlen und welche Leistungen dafür erbracht werden.
Die Frage nach den Maklerkosten ist eine der häufigsten beim Immobilienverkauf. Eigentümer möchten wissen, was ein Makler kostet, was das Gesetz vorschreibt und was sie am Ende tatsächlich zahlen.
Gesetzliche Grundlage: Das Bestellerprinzip seit 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien. Es regelt, wie die Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen aufgeteilt werden darf.
Kernregel: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision. Der Käufer kann nicht mehr zahlen als der Verkäufer.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn ein Verkäufer einen Makler beauftragt und die Provision mit dem Käufer teilt, zahlen beide denselben Anteil. Ein Verkäufer kann die gesamte Provision übernehmen – aber der Käufer kann nicht mit mehr belastet werden als der Verkäufer.
Übliche Maklerprovision in Brandenburg
| Objekt | Üblicher Gesamtsatz inkl. MwSt. | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
| Eigentumswohnung | 7,14 % | 3,57 % | 3,57 % |
| Grundstück | Frei verhandelbar | Vertraglich vereinbart | Vertraglich vereinbart |
| Mehrfamilienhaus / Renditeobjekt | Frei verhandelbar | Vertraglich vereinbart | Vertraglich vereinbart |
Der Provisionssatz von 7,14 % inkl. MwSt. entspricht 6 % netto zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer. Das ist der in Brandenburg übliche Marktsatz – rechtlich vorgeschrieben ist eine bestimmte Höhe nicht, aber dieser Satz hat sich als Standard durchgesetzt.
Beispielrechnung: Was kostet der Makler bei einem Hausverkauf?
| Kaufpreis | Provision gesamt (7,14 %) | Anteil Verkäufer (3,57 %) | Anteil Käufer (3,57 %) |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 21.420 € | 10.710 € | 10.710 € |
| 400.000 € | 28.560 € | 14.280 € | 14.280 € |
| 500.000 € | 35.700 € | 17.850 € | 17.850 € |
| 600.000 € | 42.840 € | 21.420 € | 21.420 € |
Die Provision wird immer auf den tatsächlichen Kaufpreis berechnet und ist erst bei erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages fällig. Kein Verkauf – keine Provision.
Was der Makler beim Hausverkauf im Barnim leistet
Die Provision wird für eine konkrete Leistung bezahlt. Was ein Makler tatsächlich leistet, ist beim Vergleich relevant.
| Leistungsbereich | Was konkret geleistet wird |
|---|---|
| Immobilienbewertung | Realistische Einschätzung von Marktwert, Angebotspreis und Verkaufsstrategie auf Basis regionaler Marktdaten. |
| Unterlagenprüfung | Fehlende Dokumente frühzeitig erkennen, Grundbuch, Energieausweis, Bauunterlagen und Wohnflächenberechnung koordinieren. |
| Exposé und Präsentation | Professionelle Fotos, aussagekräftiger Text, vollständige Objektunterlagen. |
| Vermarktung | Präsenz auf relevanten Portalen, gezielter Kontakt zu vorgemerkten Interessenten, regionales Netzwerk. |
| Besichtigungen | Koordination, Durchführung, Qualifizierung und Nachbereitung. |
| Käuferprüfung | Kaufinteresse, Finanzierungssicherheit und Zuverlässigkeit prüfen. |
| Verhandlung | Sachliche Verhandlungsführung auf Basis von Marktwert und Käuferrückmeldungen. |
| Notarkoordination und Übergabe | Kaufvertragsentwurf abstimmen, Kaufpreisfälligkeit begleiten, Übergabe koordinieren. |
Wann die Provision fällig wird
Die Maklerprovision wird fällig, wenn der Kaufvertrag durch notarielle Beurkundung zustande kommt. Findet kein Verkauf statt, fällt keine Provision an. Das ist ein wichtiges Prinzip: Der Makler trägt das wirtschaftliche Risiko des Vermarktungsprozesses.
Typischerweise wird die Provision nach Unterzeichnung des Kaufvertrages oder nach Kaufpreiszahlung in Rechnung gestellt – je nach Vereinbarung im Maklervertrag.
Provisionsfreier Verkauf: Was das bedeutet
Manche Eigentümer überlegen, ob ein provisionsfreier Privatverkauf günstiger ist. Das hängt von der konkreten Situation ab.
Beim Privatverkauf entfällt die Provision für den Verkäufer – aber auch die Leistungen des Maklers. Bewertung, Unterlagenkoordination, Vermarktung, Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlung und Notarkoordination müssen dann selbst übernommen werden.
Mehr dazu: Privatverkauf vs. Makler
Ein realistisches Gesamtbild berücksichtigt nicht nur die Provision, sondern auch den erzielbaren Preis, die Vermarktungsdauer, den Zeitaufwand und die Haftungsrisiken bei fehlerhafter Kommunikation oder unvollständigen Unterlagen.
FAQ zu Maklerkosten in Brandenburg
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf in Brandenburg?
Der übliche Gesamtsatz beträgt 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird dieser Satz seit 2020 hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sodass jede Seite 3,57 % zahlt.
Wer zahlt den Makler beim Hausverkauf in Brandenburg?
Seit Dezember 2020 gilt: Käufer und Verkäufer teilen die Provision zu gleichen Teilen. Der Käufer kann nicht mehr zahlen als der Verkäufer. Der Verkäufer kann die Provision auch vollständig übernehmen.
Gilt die Provisionsregelung auch für Grundstücke?
Nein. Die gesetzliche Teilungsregelung gilt nur für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei Grundstücken ist die Provision frei verhandelbar.
Wann muss die Maklerprovision gezahlt werden?
Die Provision wird fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Kein Verkauf – keine Provision.
Gibt es eine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe?
Nein. Die Provisionshöhe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In Brandenburg hat sich der Satz von 7,14 % inkl. MwSt. als Marktstandard durchgesetzt.
Lohnt sich ein Makler beim Hausverkauf im Barnim?
Das hängt von der Immobilie, der Situation und den eigenen Ressourcen ab. Ein Makler übernimmt Bewertung, Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Käuferprüfung, Verhandlung und Notarkoordination. Ob das den Provisionssatz rechtfertigt, sollte jeder Eigentümer für seine konkrete Situation einschätzen.
Ein Immobilienverkauf ist selten eine spontane Entscheidung. Er beginnt mit Fragen: Was ist das Haus wirklich wert? Welche Unterlagen brauche ich? Wie läuft das alles ab? Und was kostet mich das eigentlich? Wer diese Fragen früh beantwortet, verkauft strukturierter, sicherer und in der Regel auch zu einem besseren Ergebnis.
Auf diesen Seiten finden Sie praxisnahe Antworten aus über 20 Jahren Erfahrung im Immobilienmarkt Bernau und Barnim – klar formuliert, ohne Fachjargon und immer mit Blick auf das, was für Eigentümer in dieser Region wirklich zählt.
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